APSO EASYBASE TIME

ARBEITSZEIT-ERFASSUNG IST PFLICHT

Erfassen Sie bereits die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Falls nicht, sollten Sie umgehend damit starten. Denn spätestens seit Anfang Dezember die schriftliche Begründung zum Grundsatzurteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts von September veröffentlicht wurde, steht endgültig fest: Für Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen - und nicht nur Überstunden oder Sonntags- und Feiertagsarbeit. ACHTUNG: Dies gilt ab sofort ohne Übergangsfrist, da das Gericht diese Pflicht aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ableitet. Die Urteilsbegründung können Sie hier nachlesen.  Sie haben in Ihrem Unternehmen noch keine Arbeitszeiterfassung? Wir haben eine einfache digitale Lösung für Sie: APSO EASYBASE TIME - unser Basissystem: Erfassung der Arbeitszeiten über KOMMEN und GEHEN Buchungen  direkt am PC  oder über Zeiterfassungsterminals  Verwaltung.
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