In Deutschland wird die E-Rechnung ab 2025 Pflicht! Noch ist Zeit, um sich auf die E-Rechnungspflicht , die in Deutschland ab 1.1.2025 gilt, vorzubereiten. Vorerst gilt diese Pflicht für den Empfang und Versand von Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen - Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Allerdings steigt der Druck auch auf österreichische Unternehmen, die mit deutschen Kunden oder Lieferanten zusammenarbeiten. Und spätestens ab 2028 kommt die Pflicht auch für österreichische Unternehmen gemäß der EU-ViDA-Richtlinie, die für die ganze EU gilt. Daher lohnt es sich in jedem Fall, bereits jetzt zu prüfen, welche Schritte erforderlich sind, damit Ihr Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und.
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REFERENZBERICHT CARITAS
Denken Sie sich bei manchen Prozessen in Ihrem Unternehmen "Das müsste doch einfacher gehen!"? Auch unserem Kunden Caritas Vorarlberg ging es so: Die Zusammenführung und Verbuchung der Daten von den insgesamt etwa 90 Kassen, die sich in den unterschiedlichen, über ganz Vorarlberg verstreuten Standorten befinden, war ein aufwendiger Prozess. So kam der Wunsch nach einer digitalen Lösung, damit diese Daten künftig direkt in die mesonic WinLine® Finanzbuchhaltung übernommen werden können. Das System sollte natürlich möglichst einfach in der Handhabung sein. DIE LÖSUNG Mit dem von uns entwickelten digitalen Kassabuch profitiert die Caritas Vorarlberg mehrfach: - Hohe Akzeptanz bei den Mitarbeitern dank einfacher Bedienung - Reduzierung.
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AUS 2 WIRD EINS!
Die Firma mesonic führt die beiden Module WinLine eBILLING und WinLine eBILLING AT zusammen. Aufgrund der E-Rechnungspflicht, die zum 1. Jänner 2025 in Deutschland kommt und den Druck auch auf österreichische Unternehmen verstärken wird, strukturierte elektronische Rechnungen zu legen und zu empfangen, bündelt die Firma mesonic die beiden bisher für Deutschland und Österreich getrennten WinLine® eBILLING Module mit Jahresende zu einem Modul. So werden die unterschiedlichen XML-Standards (ZUGFeRD und XRechnung für Deutschland, ebInterface für Österreich) künftig in einem Modul gebündelt. SIE HABEN BEREITS WINLINE eBILLING IM EINSATZ? Dann fallen für Sie beim Umstieg bis 31. Dezember 2024 auf das neue.
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DIE E-RECHNUNG KOMMT 2025!
In Deutschland wird die E-Rechnung Pflicht! Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Wachstumschancengesetz und damit die Einführung der strukturierten, elektronischen Rechnung (E-Rechnung) beschlossen. Demnach müssen inländische Unternehmen in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 Rechnungen elektronisch empfangen können. Darüber hinaus sieht das neue Gesetz auch den Versand von elektronischen Rechnungen für Leistungen zwischen Unternehmen (B2B) vor, sofern das leistende Unternehmen und der Leistungsempfänger in Deutschland ansässig sind. Bis 2027 gibt es Übergangsregelungen. WICHTIG: Rechnungen im PDF-Format fallen ab 1.1.2025 nicht mehr unter den Begriff einer elektronischen Rechnung! WAS BEDEUTET DAS FÜR ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMEN? Die gesetzliche E-Rechnungspflicht in.
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BARRIEREFREIHEIT WIRD PFLICHT
Ist Ihr Internetauftritt jetzt schon barrierefrei? Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Beide Gesetze verpflichten Unternehmen dazu, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, also ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen diese problemlos bedienen können. Unter diese Regelungen fallen unter anderem auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und damit auch die meisten Webshops, Apps und Internetseiten von Unternehmen. Sie fragen sich, ob die neuen Regelungen auch für Ihr Unternehmen verpflichtend sind? Stellen Sie sich für eine erste Schnelleinschätzung die unten stehenden Fragen. Je mehr Sie mit JA beantworten,.
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DIGITALISIERUNG LEICHT GEMACHT
Mit den Digitalisierungs-Tools Ihrer mesonic WinLine®. Werden bei Ihnen noch viele Arbeitsschritte manuell erledigt? Das muss nicht sein! Ihre mesonic WinLine bietet zahlreiche Möglichkeiten, Prozesse zu digitalisieren und zu automatisieren. Außerdem können unterschiedliche Statistiken und Auswertungen auf Knopfdruck angezeigt werden. Das spart Ihnen Zeit und Kosten. Ihre Mitarbeiter werden bei Routine-Arbeiten entlastet und haben mehr Zeit für komplexere oder kreative Aufgaben. Erfahren Sie mehr über die Funktionsweise und Ihren Nutzen in den Schulungen zu den Digitalisierungs-Tools der Firma mesonic. Mit Ihrer Lizenznummer können Sie an diesen Schulungen kostenlos teilnehmen - dazu bekommen Sie auch ein Schreiben der Firma mesonic. Los geht's am 7. Mai mit einem Kickoff-Webinar. Auch.
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DIGITALISIERUNG MIT DER WINLINE
Die neueste WinLine Version steht unter dem Motto Digitalisierung. Falls Sie noch keine Zeit hatten, sich mit den neuen Modulen und Funktionen Ihrer mesonic WinLine® Edition 2023 zu beschäftigen, stellen wir Ihnen einige davon vor: WinLine CRM - Kanban Sehen Sie auf einen Blick, welcher Workflow sich gerade in welchem Status befindet. Erstellen Sie sich Ihre persönliche Ansicht mit den für Sie relevanten Schritten. Alle anderen können Sie ganz einfach ausblenden. WinLine FORM Erstellen Sie in wenigen Schritten Umfragen oder geben Sie beispielsweise Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, schnell und einfach über ein Feedback-Formular Schulungen zu beurteilen. WinLine VIEW 360 Erkennen Sie komplexe Zusammenhänge.
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MESONIC WEBINARE
Sie möchten neue Funktionen in Ihrer WinLine kennenlernen? Ihre Aufgaben schneller erledigen? Dank wertvoller Tipps mehr Freude an Ihrer Arbeit mit der WinLine® haben? Erfahren, was die WinLine sonst noch alles bietet, um Ihren Arbeitsalltag weiter zu vereinfachen? Dann melden Sie sich jetzt zu den kostenlosen WinLine Webinaren der Firma mesonic an. Das sind die Themen und Termine im ersten Halbjahr 2023: FEBRUAR 10.02.2023: TIPPS & TRICKS FÜR ANWENDER - TEIL 1 Lernen Sie Kniffe und neue Funktionen kennen. 24.02.2023: 360° WINLINE - EIN ERSTER RUNDUMBLICK Erleben Sie die Kernmodule und die vielseitigen Auswertungsmöglichkeiten. MÄRZ 02.03.2023: DER DIGITALE BELEGFLUSS DURCH IHR.
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ARBEITSZEIT-ERFASSUNG IST PFLICHT
Erfassen Sie bereits die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Falls nicht, sollten Sie umgehend damit starten. Denn spätestens seit Anfang Dezember die schriftliche Begründung zum Grundsatzurteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts von September veröffentlicht wurde, steht endgültig fest: Für Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen - und nicht nur Überstunden oder Sonntags- und Feiertagsarbeit. ACHTUNG: Dies gilt ab sofort ohne Übergangsfrist, da das Gericht diese Pflicht aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ableitet. Die Urteilsbegründung können Sie hier nachlesen. Sie haben in Ihrem Unternehmen noch keine Arbeitszeiterfassung? Wir haben eine einfache digitale Lösung für Sie: APSO EASYBASE TIME - unser Basissystem: Erfassung der Arbeitszeiten über KOMMEN und GEHEN Buchungen direkt am PC oder über Zeiterfassungsterminals Verwaltung.
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