Betreiben Sie einen Webshop (auch) für Verbraucher?
Dann kommt zum 19. Juni eine wichtige Änderung auf Sie zu: der Widerrufsbutton.
Hintergund ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die in Österreich mit dem (derzeit noch nicht verabschiedeten) Verbraucherrechts-Änderungsgesetz umgesetzt wird.
Gemäß der Richtlinie müssen Verbraucher ebenso leicht von einem Fernabsatzvertrag zurücktreten können, wie sie diesen abschließen konnten. Folglich werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Webshops eine entsprechende Rücktrittsfunktion (Widerrufsbutton) bereitzustellen.
Dies gilt für alle Verträge, die ab 19. Juni 2026 abgeschlossen werden.
Betroffen sind alle mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträge. Das umfasst neben Webshops auch Verträge, die über Internet-Plattformen, Apps, Spielkonsolen etc. geschlossen werden, sowie Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen.
Ausgenommen sind Verträge, für die kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, sowie Verträge, die nur durch individuelle Kommunikation zustande kommen (z.B. per Telefon oder E-Mail).
Webshops, die sich ausschließlich an Unternehmen (B2B) richten, sind ebenfall nicht betroffen.
Anforderungen an den Button:
Im Gesetzestext ist von einer „Rücktrittsfunktion“ die Rede – technisch wird das vielfach durch einen „Button“ umgesetzt werden. Dieser Widerrufsbutton ist gut lesbar mit den Worten „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Fomulierung zu kennzeichnen. Weiters muss der Button auf der Online-Benutzeroberfläche hervorgehoben, für Verbraucher leicht zugänglich platziert und während der gesamten Rücktrittsfrist durchgehend verfügbar sein.
Leicht zugänglich bedeutet, dass der Verbraucher den Button leicht und einfach finden kann. Dieser darf nicht versteckt sein und nicht voraussetzen, dass sich der Verbraucher zuvor in ein Kundenkonto einloggt.
Weitere Details zu den Anforderungen an den Widerrufsbutton:
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SIE BENÖTIGEN UNTERSTÜTZUNG MIT DEM WIDERRUFSBUTTON??
Wenn Sie einen Webshop von uns haben und (auch) an Verbraucher verkaufen, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Email, damit wir den Button rechtzeitig vor dem 19. Juni auf Ihrer Homepage umsetzen können.

