Widerrufsbutton

VERPFLICHTUNG FÜR WEBSITES

Betreiben Sie einen Webshop (auch) für Verbraucher? Dann kommt zum 19. Juni eine wichtige Änderung auf Sie zu: der Widerrufsbutton.  Hintergund ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die in Österreich mit dem (derzeit noch nicht verabschiedeten) Verbraucherrechts-Änderungsgesetz umgesetzt wird. Gemäß der Richtlinie müssen Verbraucher ebenso leicht von einem Fernabsatzvertrag zurücktreten können, wie sie diesen abschließen konnten. Folglich werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Webshops eine entsprechende Rücktrittsfunktion (Widerrufsbutton) bereitzustellen. Dies gilt für alle Verträge, die ab 19. Juni 2026 abgeschlossen werden. Betroffen sind alle mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträge. Das umfasst neben Webshops auch Verträge, die über Internet-Plattformen, Apps, Spielkonsolen etc. geschlossen werden, sowie Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen. Ausgenommen sind Verträge, für.
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