APSO EINGANGSRECHNUNGSWORKFLOW

E-RECHNUNG AB 27.11.2020!

Bereiten Sie sich jetzt vor: Ab 27. November 2020 ist die E-Rechnung an deutsche Auftraggeber der öffentlichen Hand verpflichtend! 


Zählen staatliche Einrichtungen, Behörden oder öffentliche Unternehmen aus Deutschland zu Ihren Kunden?

Dann bereiten Sie sich am besten jetzt schon vor. Denn ab 27. November 2020 müssen Sie allen deutschen öffentlichen Auftraggebern Ihre Rechnungen in elektronischer Form übermitteln. 

Beachten Sie bitte, dass dann auch z.B. aus Word generierte PDF-Rechnungen von Ihren Kunden der öffentlichen Hand nicht mehr akzeptiert werden.


Wie können Sie eine E-Rechnung erstellen?
Mit Ihrer mesonic WinLine® ist es ganz einfach: Nutzen Sie das Modul WinLine eBILLING DE, um Ihre Rechnung im XML-Format nach den akzeptierten Standards ZUGFeRD (Factur-X) und XRechnung zu erstellen. Zusätzlich können Sie bei Bedarf eine Rechnungskopie im PDF-Format ausgeben lassen.


Was ist die E-Rechnung?
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturieren, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar, im Unterschied zur Darstellung auf Papier oder in einer Bilddatei wie PDF.

Dadurch können die Rechnungsinhalte

  • elektronisch übermittelt,
  • elektronisch empfangen und
  • automatisiert weiterverarbeitet werden.

Die Rechnungsbearbeitung ist somit durchgehend digital möglich, von der Erstellung bis zur Zahlung.


Die Einführung der E-Rechnung bietet Ihnen auch einige Vorteile:

  • Kosten- und Zeiteinsparungen z.B. durch Reduzierung manueller Arbeitsschritte und Wegfall von Porto
  • Schnellere Zahlungseingänge durch automatisierte Prozesse
  • Reduzierung von Erfassungsfehlern

SIE MÖCHTEN MEHR ÜBER DIE E-RECHNUNG MIT IHRER WINLINE ERFAHREN? 

Kontaktieren Sie Ihren APSO Partner oder uns: office@apso.eu. 


SIE HABEN ALLGEMEINE FRAGEN ZUR E-RECHNUNG IN DEUTSCHLAND?

Hier geht’s direkt zur Informationsseite der deutschen Bundesregierung.